Allgemeine und Naturbestattungen im Kanton Aargau und der Schweiz
                    I.  hr Untertitel

Urne im eigenen Heim und / oder Bestattung im eigenen Garten 

Sie dürfen eine Urne mit nach Hause nehmen und/oder im eigenen Garten beisetzen. Gerne zeigen wir Ihnen eine Auswahl an Urnen, welche sich für Haus oder Garten nicht nur eignen, sondern auch als Kunstobjekte gelten können. Wichtig ist einzig für Sie, dass Sie und etwaige Mitglieder in Ihrem Haushalt sich wohl fühlen in dem Wissen, dass sich eine verstorbene Person in der Nähe befindet. Wir beraten Sie auch für den Fall, dass Sie das Haus oder das Grundstück zu einem späteren Zeitpunkt übergeben oder verkaufen wollen. Je nachdem ist dann eine vergängliche (Holz, Biomasse, Sand/Erde usw.) oder eine unvergängliche (Ton, Metall) Urne die richtige Wahl.