Allgemeine und Naturbestattungen im Kanton Aargau und der Schweiz
                    I.  hr Untertitel

Impressum

Verantwortlich für den Inhalt

Luctum Bestattungen
Claudia Moldovànyi
Kornfeldweg 7d
CH-5734 Reinach/AG

+41 76 223 19 62
info@luctum.ch


Webdesign

gra'vis
Grafik und visuelle Gestaltung GmbH
Ligschwil 8c
6280 Urswil

T +41 41 460 00 16
www.gra-vis.ch 



Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 1. Anwendungsbereich

Luctum Bestattungen bedankt sich, dass Sie dieses Unternehmen für die Erbringung der Bestattungsleistungen ausgewählt haben. Ich und mein Team sichern Ihnen professionelle und sorgfältige Unterstützung in Ihren schweren Zeiten zu. Allerdings führen wir ausschliesslich Bestattungsaufträge aus, welche von einer berechtigten verwandten oder bevollmächtigten Person erteilt wurden.

2. Auftragserteilung

Bei jedem Auftrag erfassen wir die Kontaktangaben des Auftraggebers und Rechnungsempfängers. Ohne anderslautende Instruktion gilt diese Person als unser Vertragspartner. Der Auftrag an uns gilt als erteilt, wenn Sie mit mir oder einem meiner Mitarbeiter das «Erstgespächsformular» mit den relevanten Informationen besprochen haben und nicht sofort, längstens innert 24 Stunden schriftlich oder mündlich Einspruch erhoben haben. Bei unmittelbar auszuführenden Leistungen wie Transporte oder Überführungen gilt der Auftrag als telefonisch erteilt. Jedem Auftrag und jedem Kauf von Produkten liegen diese AGB zugrunde.

Bei so genannten „Gemeindebestattungen“ muss unbedingt beachtet werden, dass durch die Wohnsitzgemeinde des Verstorbenen nur einzelne, klar definierte Dienstleistungen und Gebühren bezahlt werden. Für die Kosten aller weitergehenden Leistungen muss der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin selber aufkommen.

3. Zahlungsbedingungen

Die Preise für unsere Leistungen werden Ihnen im Groben im «Erstgespräch» mitgeteilt und im Weiteren werde ich Ihnen nach der exakten Datenerfassung ein «Rechnungsblatt» mit den besprochenen Leistungen zustellen. Unsere Preise verstehen sich exkl. MwSt., und unsere Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.

Bei Überführungen von Verstorbenen ins Ausland gelten bezüglich der Finanzierung folgende Regeln: Schweizer Bürger/innen und Ausländer/innen mit Niederlassungsbewilligung C müssen die Hälfte des Rechnungsbetrages im Voraus bezahlen.

Personen ohne Schweizer Pass oder Niederlassungsbewilligung oder mit Wohnsitz im Ausland bezahlen den gesamten Betrag im Voraus.

Der Bestattungsauftrag erfolgt nach dem Tod der Erblasserin bzw. des Erblassers. Die Ausschlagung einer Erbschaft befreit die Angehörigen nicht von einer Übernahme der in Auftrag gegebenen Bestattung bzw. der entstehenden Bestattungskosten. Gemäss Entscheid des Bundesgerichtes* hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin einen Dienstleistungsvertrag geschlossen der den allgemein gültigen Gesetzen für Dienstleistung unterliegt und dementsprechend zu bezahlen ist. Nur in besprochenen Einzelfällen besteht die Möglichkeit die Bestattungskosten aus dem Nachlass der verstorbenen Person zu bezahlen. Falls die Nachlassregelung längere Zeit in Anspruch nimmt, wird Luctum Bestattungen einen Verzugszins einfordern.


4.
Reverse Charge

In der Abrechnung der Luctum Bestattungen mit EU- und Drittländern findet das Reverse Charge Verfahren Anwendung. Luctum Bestattungen verpflichtet sich grundsätzlich Kunden aus diesen Ländern auf dieses steuerrechtliche Abrechnungsverfahren aufmerksam zu machen. Auf den Abrechnungen ist die UID-Nummer des Leistungsempfängers sowie einen Hinweis zur Umkehr der Steuerschuld angeben. 


5. Beizug von Dritten

Auch wenn wir die anvertrauten Dienstleistungen grundsätzlich selber erbringen, benötigen wir für gewisse Teilleistungen (z.B. Auslandsüberführungen, Livestream etc.) die Unterstützung Dritter. Wir stehen für deren Leistungen ein wie für unsere eigenen.


6. Sorgfaltspflicht und Gewährleistung

Wir erbringen unsere Dienstleistungen mit der gebotenen Sorgfalt und stehen für unsere Produkte ein. Hierfür gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.


7. Haftung

Auch wenn wir alles daransetzen, unsere Dienstleistungen und Produkte ohne Leistungsstörungen zu erbringen bzw. zu liefern, kann es zu einem Schadenfall kommen. Für grob fahrlässige und vorsätzlich verursachte Personenschäden haftet Luctum Bestattungen unbeschränkt; bei Fahrlässigkeit für Sachschäden bis zum Wert des Auftrages und für reine direkte Vermögensschäden (ausser sie sind in öffentlich zugänglichen Gegebenheiten) bis zu einer Haftungsbegrenzung von CHF 1'000.-. Indirekte, mittelbare und Folgeschäden sind ausgeschlossen.

In öffentlich zugänglichen Aufbahrungsräumen und Abdankungshallen sowie auf Friedhöfen und in Krematorien haftet Luctum Bestattungen grundsätzlich nicht für mobile Wertgegenstände wie z.B. Schmuck, Uhren, persönliche Sargbeigaben, Blumenschmuck, Dekorationen etc. Wertgegenstände, die bei der verstorbenen Person vorgefunden werden, werden den Angehörigen zusammen mit einem schriftlichen Wertsachenverzeichnis ausgehändigt. Das Dokument muss von den Angehörigen unterzeichnet werden.
Bei Überführungen auf dem Luftweg endet die Haftung von Luctum Bestattungen nach Aufgabe des Sarges am Flughafen. Für Verlad, Flug und Abholung am Zielflughafen sind die Speditionsfirma, die Fluggesellschaft, das ausländische Bestattungsunternehmen bzw. die Angehörigen verantwortlich.


8. Geheimhaltung und Datenschutz

Wir behandeln Ihre Informationen und Daten vertraulich und geben sie nicht an fremde Dritte weiter. Wir erlauben uns, Ihnen dienstleistungs- oder produktebezogene Informationen zukommen zu lassen, die Sie jedoch jederzeit mit einer Nachricht an uns abbestellen können. Es gilt zudem die Datenschutzerklärung, die auf unserer Webseite publiziert ist.


9. Livestream

Luctum Bestattungen mit Sitz in Reinach/AG bietet Echtzeitvideos von Beisetzungen an. Es ist mein oberstes Anliegen diese grundsätzlich nach einem bedürfnisgerechten Qualität-Effizienz- sowie Preis-Leistungs-Verhältnis durchzuführen. Nach Übernahme des Dienstleistungsauftrages für ein Livestream gelten grundsätzlich die Datenschutzregeln der DSGVO, BDSG und DSG (CH) und allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Sollten Sie bereits ein anderes Bestattungsinstitut beauftragt haben und möchten trotzdem einen Livestream Ihrer Beisetzung, werde ich Ihnen in Absprache mit dem anderen Bestattungsinstitut einen Livestream unter den genannten Bedingungen zur Verfügung stellen.


10. Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag kommt gemäss Ziffer 2 zustande und gilt bis zur vollständigen Erbringung der Dienstleistung bzw. Lieferung des ausgewählten Produkts. Sie können den Auftrag jederzeit beenden und bezahlen nur die bis dahin erbrachte Dienstleistungen bzw. gelieferten Produkte.


11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Anwendbar ist ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Unterkulm. Im Falle eines Konflikts versuchen die Parteien, vor Anrufung des Gerichts innert angemessener Frist eine gütliche Einigung zu finden.

 

Luctum Bestattungen
Claudia Moldovànyi

Kornfeldweg 7d
CH 5734 Reinach/ Aargau
E-Mail: info@luctum.ch

Stand 01.09.2020